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Pilotenausbildung                                        Abteilung Segelflug
Der Segelflugsport wird wie viele andere Sportarten auch, vorwiegend in Vereinen betrieben. In diesen Sportvereinen - so auch im Luftsportverein Cloppenburg e.V. - erfolgt auch die Ausbildung der Sportler.

Im Gegensatz zu üblichen Sportvereinen unterliegt die Segelflugausbildung jedoch einer Vielzahl von gesetzlichen Auflagen und Forderungen. Hierbei gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Ausbildung von Airliner-Piloten. Dieses ist einsehbar, da sich alle Flieger im gleichen Luftraum bewegen und somit über eine gemeinsame Ausbildungsbasis verfügen müssen. Als Flugschule fungiert der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Aero Club (DAeC), der die Ausbildung in den Vereinen beaufsichtigt und koordiniert.
Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung wird von ausgebildeten ehrenamtlichen Fluglehrern durchgeführt. Diese Tatsache führt dazu, dass der Segelflugsport nach wie vor als preisgünstige Sportart bezeichnet werden kann und auch für Jugendliche attraktiv und erschwinglich ist.
Im Luftsportverein Cloppenburg e.V. befanden sich in den vergangenen Jahren jeweils etwa 20 Segelflugschüler und -schülerinnen verschiedenster Ausbildungsstufen. Auch wenn sich das Alter der Flugschüler zwischen 14 und 67 Jahre bewegte, handelte es sich vorwiegend um Jugendliche. Der Beginn der Segelflugausbildung kann bereits mit 14 Jahren erfolgen.
Selbstverständlich sind vor dem ersten Start einige Formalitäten zu erledigen, zu denen unter Anderem auch die Aufnahme in den Verein gehört. Mit der Mitgliedschaft im Luftsportverein Cloppenburg ist die Mitgliedschaft im DAeC und im Deutschen Sportbund verbunden. Nachdem durch einen Fliegerarzt die Flugtauglichkeit bescheinigt wurde, muss ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Geburts-urkunde beigebracht werden. Die Ausbildung beginnt, indem der Flugschüler mit einem Fluglehrer zusammen ein doppelsitziges Segelflugzeug besteigt und fliegt, ohne sich vorher ausgiebiges theoretisches Wissen aneignen zu müssen. Dabei ist die Vorgehens-weise so, dass der Fluglehrer selbstverständlich die ersten Flüge durchführt, damit sich der Flugschüler langsam
an das neue Fortbewegungsmittel gewöhnen kann. Mit jedem weiteren Flug wird der Flugschüler dann mehr und mehr die Steuerung des Flugzeuges übernehmen. Zunehmend beschränkt sich der Fluglehrer darauf, Tipps zu geben. Der erste Teil der Flugausbildung endet dann ca. nach 60 Starts mit Fluglehrer mit der so genannten A-Prüfung, den ersten drei Alleinflügen. Dabei handelt es sich um ein großes Erlebnis, das sicherlich jedem Flieger lebenslang unvergesslich bleiben wird.
Die Dauer dieser Ausbildung ist sehr stark vom persönlichen Engagement abhängig - je nach investierter Zeit und Eifer, kann man schon während der ersten Flugsaison alleine fliegen. Nach diesem einschneidenden Ereignis erfolgt dann zunehmend die Durchführung von Alleinflügen, immer unter Aufsicht eines Fluglehrers und mit dessen Flugauftrag. In weiteren doppelsitzigen Flügen werden die Fertigkeiten des Flugschülers jedoch ebenfalls weiter entwickelt. Nach der B- und C.Prüfung (beides weitere fliegerische Höhepunkte in der Ausbildung) und einer grundlegenden

Ausbildung im Streckensegelflug erfolgt dann der Abschluss der Schulung mit der Prüfung zum Luftfahrerschein - PPL-C (Private Piloten Lizenz).
Die zuständige Behörde für die Abnahme der Prüfung und Erteilung der Lizenz ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung und den Erwerb der Privatpilotenlizenz ist natürlich die abgeschlossene Ausbildung. Diese gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Dauer der gesamten Ausbildung umfasst im Allgemeinen zwei bis drei Jahre.
Die theoretische Ausbildung, die in der Regel im Winter durch die Fluglehrer des Vereins durchgeführt wird, beinhaltet die Fächer Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik und Verhalten in besonderen Fällen. Insgesamt müssen mindestens 60 Stunden Theorieunterricht nachgewiesen werden. Weiterhin muss im Zuge der Ausbildung eine Berechtigung zu Ausübung des Sprechfunkdienstes erworben werden.
Die Flugausbildung muss mindestens 30 Flugstunden umfassen, von denen mindestens 15 Stunden im Alleinflug geflogen werden müssen. Außerdem steht am Ende der Ausbildung die Durchführung eines Alleinfluges über eine Strecke von mindestens 50 Kilometern. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird der PPL mit dem Beiblatt C (Segelflug) ausgehändigt. Erst nach Erhalt des Luftfahrerscheins ist es erlaubt, Passagiere mitzunehmen.

Nähere Informationen zur Segelflug-Ausbildung geben wir gerne jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
    Segelflugabteilung des Flugplatzes Varrelbusch
    Tel.: 044 71-7614
   
   Arnold Harms-Zumbrägel
    (Ausbildungsleiter)
   Tel.: 04441- 84555
   E-Mail:harms-zumbraegel@web.de

 

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